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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für interdisziplinäre Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder (Komplexleistung Frühförderung)

Früherkennung und Frühförderung sind Angebote für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und deren Familien. Die Leistungen beantragen Sie mit Unterstützung Ihrer Kinderärztin / Ihres Kinderarztes oder der Interdisziplinären Frühförder- und Frühberatungsstelle (IFF).

Wesentliche Aufgabe und Ziel der Frühförderung ist es, eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, drohenden Behinderungen entgegenzuwirken, Auswirkungen vorhandener Behinderungen durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern und betroffene Familien zu beraten.

Kosten für Leistungen der Früherkennung und Frühförderung werden von den Rehabilitationsträgern übernommen. Rehabilitationsträger sind der örtliche Sozialhilfeträger (in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung, in Landkreisen das Landratsamt) und die gesetzlichen Krankenkassen. Bei gesetzlich versicherten Kindern entstehen für die Eltern keine Kosten.

Welche Leistungen sind möglich?

Die Früherkennung und Frühförderung umfasst

  • interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik,
  • heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Hilfen und
  • alltagsunterstützende Beratung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen der betroffenen Kinder.

Die Leistungen können - unabhängig von der Art der Behinderung - vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt gewährt werden. Grundlage dafür ist ein Förder- und Behandlungsplan.

Wer bietet die Leistungen an?

Folgende Einrichtungen bieten mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und heilpädagogischen Schwerpunkten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an:

  • Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstellen (IFF):
    Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften wird eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und die Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen ausgeglichen oder gemildert.
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)
    Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind fachübergreifend arbeitende Einrichtungen, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen. Die frühzeitige Erkennung, Diagnostik und Behandlung durch die SPZ ist auf Kinder ausgerichtet, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder geeigneten IFF behandelt werden können. SPZ gibt es in Aue, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Riesa.
  • Audiologisch-phoniatrisches Zentrum (APZ) in Chemnitz:
    ambulante Einrichtung speziell für hör- und sprachgeschädigte Kinder

Auskünfte erhalten Sie:

  • bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin,
  • bei Ihrem Sozialamt,
  • bei Ihrer Krankenkasse und
  • bei den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung.