Inhalt

Wenn Sie eigene Kinder oder Kinder in Ihrem Haushalt aufgenommen haben, können Sie auf Antrag Kindergeld erhalten.

Das Kindergeld wird monatlich überwiesen und in folgender Höhe ausgezahlt:

  • für jedes Kind EUR 250,00

Der Betrag wird immer nur an eine Person gezahlt. Eltern können untereinander durch eine sogenannte "Berechtigtenbestimmung" festlegen, wer von Ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Diese Festlegung ist jederzeit widerrufbar, allerdings nur für die Zukunft.

Kinderzuschlag

Wenn es Ihnen aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens zwar möglich ist, Ihren eigenen Bedarf (Existenzminimum) zu decken, aber nicht den Ihrer Kinder, können Sie bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen.