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Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen gewährt die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige Unterstützung von bis zu EUR 260,00 je Kind, um die besondere wirtschaftliche Belastung der Familie zu mildern.

Die Zuschüsse sind steuerfrei und unpfändbar, sie werden zusätzlich zum Elterngeld und zu möglichen Ehrenpatenschaften durch den sächsischen Ministerpräsidenten oder den Bundespräsidenten gewährt.

Hinweis:
Die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten kann sowohl beim örtlich zuständigen Sozialamt als auch in den Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und in den Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter beantragt werden.

Ansprechstelle

Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter

Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

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Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.