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Wenn Sie als Berufskraftfahrer* Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis über die absolviere Berufskraftfahrerqualifikation. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden (Fahrerlaubnisbehörden) stellen auf Ihren Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis über die erworbene Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung aus.

Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (zum Beispiel Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt. Anschließend haben Sie die Pflicht, im Fünf-Jahres-Turnus an einer Weiterbildung teilzunehmen, um die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren.

Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung weisen Sie durch die Eintragung im Fahrerqualifizierungsnachweis nach.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion