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Abfallrecht | Bodenschutz

Als Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde sind wir für die Kontrolle und Durchsetzung der europäischen, bundesdeutschen und sächsischen Bodenschutz- und Abfallgesetzgebung zuständig. Zu unseren abfallrechtlichen Aufgaben gehören die Überwachung der Abfallerzeugung, Abfallbeförderung und Abfallentsorgung sowie die Ahndung und Beräumung illegaler Abfallentsorgungen. Unsere bodenschutzrechtlichen Aufgaben umfassen den vorsorgenden Bodenschutz sowie die Überwachung und Sanierung von Altlasten und Deponien.

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