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Antrag auf Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens zur Unternehmensgründung (RL Mikrodarlehen), Nr. 07360

Sie möchten mit der Gründung eines Kleinstunternehmens eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder festigen? Dann können Sie mit einem Mikrodarlehen finanzielle Unterstützung für Investitionen und Betriebsmittel erhalten.

Vor der Geschäftsaufnahme, während einer dreijährigen Existenzgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen über maximal EUR 20.000 direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent selbst auf (auch als Eigenleistungen und Sacheinlagen möglich).

Für die Rückzahlung bleiben Ihnen bis zu sechs Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.

Die Mittel für das Darlehen stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Freistaat Sachsen.

Konditionen

Art der Förderung

  • zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • je Vorhaben bis maximal EUR 20.000
  • Eigenanteil des Darlehensnehmers* bezogen auf das geplante Gesamtvorhaben: mindestens 20 Prozent. (Der Eigenanteil kann aus finanziellen Eigenmitteln, Eigenleistungen bei Baumaßnahmen, neu einzubringende Sacheinlagen sowie allen nicht öffentlichen, beihilfefreien Finanzierungsmitteln bestehen.)

Laufzeit

  • bis zu sechs Jahre, davon sechs oder zwölf tilgungsfreie Monate möglich

Zinssatz

Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung erhalten Sie im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Risiko

  • persönliche Haftung
  • bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung

Abruf

  • innerhalb der ersten sechs Wochen nach Vertragsabschluss

Auszahlung

  • 100 Prozent, allgemein in einer Summe

Tilgung

  • monatlich in festen Raten
  • vorzeitige Tilgung zu den Fälligkeitsterminen möglich (vollständig oder teilweise), keine Vorfälligkeitsentschädigung

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise:

  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben Ausgaben ist nicht möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion