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Junge Leute dürfen in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B fahren, wenn eine Begleitperson dabei ist. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz der Prüfungsbescheinigung, die man nach einer erfolgreichen Fahrschulausbildung zunächst anstelle des EU-Kartenführerscheins erhält.

Den EU-Kartenführerschein bekommt man mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die Prüfungsbescheinigung wird dann einfach durch den "richtigen" Führerschein ersetzt.

Begleitperson

  • Wer als Begleitperson mitfahren möchte, muss mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (beziehungsweise 3) oder eine entsprechende EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen.
  • Darüber hinaus darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Alle Begleitpersonen müssen namentlich benannt werden und auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.