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Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, Lebenspartnerschafts­urkunde

Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.

Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft

Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus.