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Eine Adoption wird erst rechtsgültig, wenn das Familiengericht darüber entschieden hat. Dies geschieht in der Regel nach Ablauf der Adoptionspflegezeit. Die Aufgaben des Familiengerichts in Adoptionsangelegenheiten nimmt das Amtsgericht wahr.

Hinweis: Das Familiengericht, bei dem Sie Ihren Adoptionsantrag eingereicht haben, bleibt auch dann zuständig, wenn Sie während des Verfahrens Ihren gewöhnlichen Aufenthalt wechseln sollten.