Inhalt

Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen. Ihr Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.

Bei einer Katastervermessung können nicht vorhandene Grenzzeichen angebracht (abgemarkt) und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage geprüft werden.

 

Ansprechstelle

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ihrer Wahl

-> Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Sachsen
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)