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Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die Einheitlichen Ansprechpartner* über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach abzuwickeln.

Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden. Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Die Einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

  • wenn Sie als Inländer oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat aus unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation in einem reglementierten Beruf, den sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben haben, formal anerkennen lassen wollen.

Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
  • zuständige Stellen,
  • Kosten und
  • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Die Informationsbereitstellung erfolgt für Sie kostenfrei. Wenn Sie Information oder Beratung durch den Einheitlichen Ansprechpartner wünschen, kontaktieren Sie diesen bitte über die angegebenen Kontaktdaten. Das Ausfüllen und Versenden des Formulars zur Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht erforderlich.

Die Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.

Für die Verfahrensabwicklung durch den Einheitlichen Ansprechpartner entstehen für Sie Gebühren. Wenn Sie den Einheitlichen Ansprechpartner mit der Verfahrensabwicklung beauftragen wollen, nutzen Sie das Formular "Einheitlichen Ansprechpartner online beauftragen".

Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion