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Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzadverfahrens nach § 305 Insolvenzordnung (InsO)

Sind Sie privat in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sodass Sie Ihre Schulden jetzt oder in Kürze nicht mehr bezahlen können, sollten Sie die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz erwägen. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das für Sie als nicht selbstständig tätige Privatperson infrage kommt.

Voraussetzung für das Verfahren ist, dass Sie zuvor versucht haben, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern* zu einigen.

Reichen Sie einen Insolvenzantrag nur ein, wenn Ihnen ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin, eine andere geeignete Person oder geeignete Stelle bescheinigt, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht möglich ist.

Hinweis: Auch nach beendeter selbstständiger Tätigkeit kann Verbraucherinsolvenz für Sie in Frage kommen - erkundigen Sie sich darüber bei Ihrer anwaltlichen Vertretung oder bei einer anerkannten Beratungsstelle.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Anerkannte BeratungsstelleN

  • eine geeignete Stelle Ihrer Wahl (gemäß Sächsisches Ausführungsgesetz zu § 305 InsO)
  • eine geeignete Person (Vertreter der rechts- und steuerberatenden Berufe)