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Achtung! Wenn Sie eine Straftat in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt (etwa Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung) zur Anzeige bringen wollen, so wählen Sie im Notfall den Polizeiruf 110, welcher rund um die Uhr besetzt ist. Wenn jemand verletzt wurde, so wird eine Ambulanz zum Einsatzort geschickt.

Liegt keine akute Gefahrensituation vor, können Sie jede Polizeidienststelle aufsuchen, dort den Fall schildern und Anzeige erstatten (siehe -> Formulare und weitere Angebote).

Mit Ihrer Anzeige lösen Sie polizeiliche Ermittlungen aus. Es ist grundsätzlich nicht möglich, die Anzeige zurückzuziehen. Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, können Sie sich selbst strafbar machen. Außerdem erschweren Sie dadurch die Ermittlungsarbeit bei anderen Delikten, denn die Polizei muss auch Ihrer "vorgetäuschten Straftat" nachgehen.