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Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden (siehe -> Voraussetzungen).

Achtung! Auch wenn Ihr Vorhaben genehmigungsfrei gestellt ist, müssen Sie alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen erfüllen.