Inhalt

Ein Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben. Sofern Sie den Betrag fristgemäß begleichen, zieht eine Verwarnung keine weiteren Folgen nach sich.

Als geringfügige Ordnungswidrigkeiten zählen:

  • verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel:
    • Beleuchtung nicht eingeschaltet, obwohl es die Sichtverhältnisse erfordert hätten
    • falsches Überholen, ohne dass dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden
    • Verstoß gegen Gurt- oder Helmpflicht

nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel:

  • Ruhestörungen
  • Müll fallen lassen
  • Hund unangeleint auf Spielplätzen laufen lassen
  • Grillen auf nicht genehmigten Plätzen

Zuständigkeit

Je nachdem, um welche Ordnungswidrigkeit es sich handelt, sind unterschiedliche Bußgeldstellen zuständig. In der Regel betrifft es Angelegenheiten auf Stadt- und Gemeindegebiet, worauf sich diese Beschreibung bezieht. Kontaktangaben entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid.

Hinweis: Ordnungswidrigkeiten auf Autobahnen verfolgt und ahndet die Landesdirektion Sachsen.