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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Ersterwerb eines Fahrzeuges nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Wenn Sie ein neues, erstmal zugelassenes Elektroauto kaufen, können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuschuss beantragen. Mit diesem Umweltbonus will der Bund die Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge beschleunigen und somit einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft leisten. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2025.

Für welche E-Fahrzeuge können Sie einen Bonus beantragen?

Kauf oder Leasing eines neuen, erstmals zugelassenen

  • reinen Batterieelektrofahrzeuges
  • von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges (Plug-In Hybrid) oder Brennstoffzellenfahrzeug der Klassen M1 und N1 bzw. N2
  • Fahrzeuges gleich welchen Antriebs mit weniger als 50g CO2-Emissionen je Kilometer

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe (Bundesanteil)

Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter EUR 40.000 Nettolistenpreis betragen:

  • bei einem rein elektrischen Antrieb: bis zu EUR 9.000
  • bei einem Plug-in-Hybride: bis zu EUR 6.750

Fördersätze für Elektrofahrzeuge über EUR 40.000 Nettolistenpreis betragen:

  • bei einem rein elektrischen Antrieb: bis zu EUR 7.500
  • bei einem Plug-in-Hybride: bis zu EUR 5.625

Der Fahrzeugherstellers hat Ihnen einen Preisnachlass in gleicher Höhe zu gewähren.

Hinweise:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
  • Die Förderung ist auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt.

Innovationsprämie

Die Förderung wurde 2020 um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge bei Zweitveräußerung ergänzt, sofern die zweite Zulassung nach dem 04.11.2019 erfolgte. Mit der Innovationsprämie verdoppelt sich befristet bis Ende 2022 der Bundesanteil am Umweltbonus auch für junge Gebrauchte.