Inhalt

Sie können einen Entlastungsbetrag in Höhe von EUR 4.260 pro Jahr von der Summe Ihrer Einkünfte abziehen, wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein minderjähriges oder volljähriges Kind gehört, für welches Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht.

Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils EUR 240,00 jährlich pro Kind im Haushalt.

Wohnen Sie in Haushaltsgemeinschaft mit einer weiteren erwachsenen Person, ist keine steuerliche Entlastung möglich.