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Antrag auf Erteilung einer bergbehördlichen Auskunft gemäß § 7 Sächsische Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO)

Bergbehördliche Auskünfte dienen Ihnen als Grundeigentümer* oder Interessent dazu, Gefahren und Einschränkungen bei der Nachfolgenutzung wegen unterirdischer Hohlräume rechtzeitig feststellen zu können. Das gilt insbesondere vor Baumaßnahmen mit Gründungsarbeiten oder statischen Einflüssen auf den Baugrund.

Spezifische Anfragen können Sie beim Sächsischen Oberbergamt stellen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion