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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds "Krisenbewältigung und Neustart" (KUNST) nach der Richtlinie zur erfolgreichen Überwindung einer Krisensituation, Nr. 05370

Das Förderprogramm richtet sich an sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei denen Insolvenz ansteht. Die Unternehmen sind jedoch sanierungsfähig und haben damit gute Aussichten, dass der Betrieb im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes fortgeführt wird.

Welche finanzielle Unterstützung ist möglich?

  • vor beziehungsweise während der Insolvenzphase: anteilige Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Insolvenzplans
  • im laufenden Insolvenzverfahren: Sicherstellung der Liquidität durch Massedarlehen
  • nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes und Beendigung des Insolvenzverfahrens: anteilige Finanzierung von Neu- beziehungsweise Ersatzinvestitionen und Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen

Insolvenzplan-Erstellung - Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss (nicht rückzahlbare Zuwendung)

Höhe
bis zu 50 % der Planerstellungskosten, maximal EUR 10.000

Investition und Auftragsfinanzierung - Konditionen

Art der Förderung
Darlehen (Anteilsfinanzierung)

Darlehenshöhe
in der Regel mindestens EUR 25.000 bis maximal EUR 1 Million (maximal 80 % des Gesamtbedarfes)

Auszahlung
100 %

Laufzeiten, Zinssatz

  • bis zu 48 Monate
  • monatliche Tilgung (bis zu ein tilgungsfreies Jahr)
  • marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit

Sicherheiten

  • persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter* (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)
  • ansonsten: freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion