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Ausländer*, die keinen Reisepass oder Passersatz besitzen und die einen solchen nicht auf zumutbare Weise erlangen können, können einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen.

Die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer darf die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltsgestattung nicht überschreiten. Die längst mögliche Gültigkeitsdauer beträgt:

  • wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat: sechs Jahre
  • wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung das 24. Lebensjahr bereits vollendet hat: zehn Jahre
  • in Einzelfällen (beispielsweise wenn der Reiseausweis ausgestellt wird, um dem Ausländer die endgültige Ausreise aus Deutschland zu ermöglichen): höchstens ein Monat

Der Reiseausweis kann auch als vorläufiges Reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr ausgestellt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Reiseausweises kann auf bestimmte Staaten oder Erdteile eingegrenzt werden.

Hinweis: Aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention und des Staatenlosenübereinkommens können für Flüchtlinge und Staatenlose dementsprechende Reiseausweise ausgestellt werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion