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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Bildungserfolgs von benachteiligten Kindern und Jugendlichen nach der SMK-ESF-Plus-Richtlinie "Schülercamps", Teil II.C Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern, Nr. 02204

In Sachsen unterstützen Veranstalter* von Schülercamps die Verbesserung der Lernmotivation und Leistungsbereitschaft von Schülern, die Lernprobleme haben oder deren Versetzung gefährdet ist. Als Veranstalter von Schülercamps können Sie bei der SAB einen nahezu kostendeckenden Zuschuss beantragen.

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz
  • Vorhaben zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen
  • Vorhaben zur individuellen Förderung und zur Erhöhung der Lernmotivation

(einschließlich Maßnahmen zur Projektentwicklung und -koordination)

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)

Höhe

  • grundsätzlich bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • anwendbare Pauschalen:
    • Personalpauschale (standardisierte Einheitskosten)
    • Pauschale für Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (standardisierte Einheitskosten)
    • Verwaltungssachkostenpauschale (standardisierte Einheitskosten)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion