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Anzeigen von Ergänzungsschulen gemäß Sächsischem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft sowie Sächsischer Freie-Träger-Schulverordnung

Wenn Sie eine Ergänzungsschule eröffnen möchten, müssen Sie dies bei der Schulaufsichtsbehörde anzeigen.

Schulen in freier Trägerschaft unterstehen der Aufsicht des Staates. Als Träger einer Ergänzungsschule können Sie jedoch in der Schulgestaltung, insbesondere in der Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, bei der Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte und der Organisation des Unterrichts von den Vorschriften für Schulen in öffentlicher Trägerschaft abweichen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel an Ergänzungsschulen die Schulpflicht nicht erfüllt werden kann und diese keine Zeugnisse ausstellen dürfen. Die Ausbildung schließt mit einer Bescheinigung oder einem Zertifikat ab.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.