Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten mitzuteilen.
Zu den meldepflichtigen Daten gehören beispielsweise:
- Umzug
- Aufnahme eines Nebenverdienstes
- Beantragung oder Bezug anderer Leistungen
- Namensänderungen oder Änderung des Familienstandes
- Krankheit oder andere Umstände, die Sie für längere Zeit nicht vermittelbar machen
- Abwesenheit vom Wohnort (auch Urlaub)
- zusätzlich als Empfänger* von Arbeitslosengeld II: Änderungen, die die Bedarfsgemeinschaft betreffen
- Änderungen, die sich rückwirkend auf eine Leistung auswirken
- Studiums-, Praktikums-, Ausbildungsaufnahme
- Elternzeit, Altersrente, Mutterschutz
Hinweis: Sollten Sie Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II erhalten (als sogenannter "Aufstocker«), müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.