Inhalt

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten mitzuteilen.

Zu den meldepflichtigen Daten gehören beispielsweise:

  • Umzug
  • Aufnahme eines Nebenverdienstes
  • Beantragung oder Bezug anderer Leistungen
  • Namensänderungen oder Änderung des Familienstandes
  • Krankheit oder andere Umstände, die Sie für längere Zeit nicht vermittelbar machen
  • Abwesenheit vom Wohnort (auch Urlaub)
  • zusätzlich als Empfänger* von Arbeitslosengeld II: Änderungen, die die Bedarfsgemeinschaft betreffen
  • Änderungen, die sich rückwirkend auf eine Leistung auswirken
  • Studiums-, Praktikums-, Ausbildungsaufnahme
  • Elternzeit, Altersrente, Mutterschutz

Hinweis: Sollten Sie Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II erhalten (als sogenannter "Aufstocker«), müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.