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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG), Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

Wenn Sie Waffen oder Munition gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.

Die Erlaubnis können Sie entweder für Waffen und Munition aller Art oder nur für einzelne Waffen- und / oder für Munitionsarten beantragen.

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.