Inhalt

Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Sie zur Europawahl aufgerufen, auch wenn sie keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Da Sie dort nicht in einem Wählerverzeichnis geführt werden, müssen Sie Ihre Eintragung beantragen.

Antrag rechtzeitig stellen

Beantragen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis bitte rechtzeitig vor der Wahl, vor allem, wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie die Wahlunterlagen, die Ihnen die Stimmabgabe auch aus dem Ausland ermöglichen.

Tipp: Viele Auslandsvertretungen ermöglichen die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen nach Deutschland über die amtlichen Kurierwege.

Hinweis zur Ansprechstelle

Wenn Sie noch nie in Deutschland gemeldet waren, ist das Bezirksamt Mitte in Berlin zuständig. Beachten Sie dabei, dass dies nur für die Europawahl gilt.