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Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen nach den Richtlinien der Sächsischen Landesapothekerkammer zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für ApothekenBerufe.

Als Veranstalter* von Fortbildungen können Sie diese von der Sächsischen Landesapothekerkammer auf Antrag anerkennen lassen. Dazu müssen die Fortbildungsveranstaltungen für die Erhaltung und Entwicklung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Apotheker beziehungsweise des pharmazeutischen Personals geeignet sein.

Die Anerkennung wird durch die Vergabe von Fortbildungspunkten ausgesprochen. Bekannt gegeben werden die Veranstaltungen im Fortbildungskalender.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion