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Personen, die bestimmte Tätigkeiten an fluorierte Treibhausgase enthaltenden Einrichtungen wie Kälte-/Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzsysteme durchführen, benötigen dafür eine Sachkundebescheinigung. Im Regelfall müssen die Personen hierfür eine Prüfung bestanden haben.

Berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen sind neben

  • den Handwerkskammern
  • den Industrie- und Handelskammern und
  • die Handwerksinnungen, soweit diese zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt sind,

auch

  • von der zuständigen Behörde anerkannte Stellen (Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen).

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.