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Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Arbeitgeber* trotz vorgetragener Beschwerde die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nicht gewährleistet, kann dies der Arbeitsschutzbehörde angezeigt werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Das heißt, dass er Maßnahmen ergreifen muss, wenn die Sicherheit und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer gefährdet sind. Er hat diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Arbeitgeber müssen unter anderem

  • für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sorgen und die erforderlichen Mittel dafür bereitstellen,
  • alle Vorkehrungen treffen, damit die Beschäftigten ihren Arbeitsaufgaben ohne Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit nachkommen können und
  • dafür sorgen, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes in die Führungsstrukturen des Betriebes eingebunden und beachtet werden.

Dabei dürfen sie die Kosten von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion