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Stellen Sie einen Auszubildenden* ein, müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bei der örtlich zuständigen IHK die Eintragung in das Verzeichnis beantragen.

Möchten Sie in Ihrem Unternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor von den zuständigen Stellen festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen zum Einstellen und Ausbilden gegeben sind. [...] Die Industrie- und Handelskammer prüft die Ausbildungsberechtigung für die Berufsbildung in allen nicht-handwerklichen Ausbildungsberufen der gewerblichen Wirtschaft und führt für anerkannte Ausbildungsberufe ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. In das Verzeichnis werden wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages eingetragen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.