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Zur Erleichterung des Reiseverkehrs ist es Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli bis einschließlich dem 31. August zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr verboten, an Samstagen zu fahren.

Sollten Sie in diesem Zeitraum jedoch aus triftigen Gründen mit dem LKW die Straße nutzen müssen, dann benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.