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Antrag auf Beleihung als Sachverständiger für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 6 SächsUVPG

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren haben Behörden im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, Beliehene Sachverständige mit Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu beauftragen. Die Beleihung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Stelle.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst im Wesentlichen die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf bestimmte Schutzgüter wie zum Beispiel

  • Menschen,
  • Tiere,
  • Pflanzen,
  • Boden,
  • Wasser,
  • Luft,
  • Klima und
  • Landschaft.

Dabei handelt es sich nicht um ein eigenständiges Prüfungsverfahren, sondern um einen Bestandteil des Genehmigungsverfahrens betreffend ein bestimmtes Vorhaben. Zuständig für die UVP ist daher die Behörde, die das jeweilige Genehmigungsverfahren durchführt.

Mit Inkrafttreten des Sächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (SächsUVPG) wurde den zuständigen Stellen die Möglichkeit eröffnet, die UVP von Sachverständigen durchführen zu lassen. Der Sachverständige bedarf zuvor der Beleihung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.