Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit besonders benachteiligter Menschen nach der ESF Plus-Richtlinie SMS (2021 - 2027), Teil C Schritt für Schritt, Nr. 02206
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Menschen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben bislang nicht erreicht werden konnten. Es sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme der beruflichen Integration geschaffen werden.
Wer wird gefördert?
Träger im Sinne von
- natürlichen Personen mit Unternehmereigenschaft
- juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur individuellen arbeitsbezogenen Motivation und persönlichen Stabilisierung, beispielsweise
- Stabilisierung der Persönlichkeit
- Aufbau und Verstetigung einer Tagesstruktur
- Entwicklung sozialer Kompetenzen
- Abbau von Wissensdefiziten
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.