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Ein Carnet ATA wird verwendet für die vorübergehende Ausfuhr von Waren. "Carnet" bedeutet auf Französisch "Heft", da es alle Zollformulare enthält, die Zollämter im In- und Ausland für die Abfertigung benötigen. "ATA" ist die französische/ englische Abkürzung für "vorübergehende Einfuhr" aus Sicht des Ziellandes.

Mit einem Carnet wird die vorübergehende Ein- und Ausfuhr oder der Transit von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern erleichtert. Im Zielland müssen keine fremdsprachigen Zollanmeldungen ausgefertigt und auch keine Zölle oder sonstigen Abgaben hinterlegt werden.

Aber: nicht in allen Ländern können Carnet ATA eingesetzt werden. Bitte fragen Sie die für Sie zuständige IHK. Ein Carnet ATA können Sie vor allem für folgende Verwendungszwecke nutzen:

  • Messe- und Ausstellungsgut
  • Berufsausrüstung
  • Warenmuster
  • Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken
  • Waren für Sportveranstaltungen

Nicht erteilt werden kann ein Carnet ATA für Waren, die im Zielland verbleiben (verkauft, verbraucht, unentgeltlich überlassen) oder dort ausgebessert oder veredelt werden sollen. Gleiches trifft auf Waren zu, die zu Testzwecken verändert oder angepasst werden sollen.

Das Carnet ATA gilt ein Jahr. Mit zusätzlichen Einlegeblättern können weitere Reisen unternommen werden. Länderabhängig kann die Zeit, mit der Carnetwaren im Zielland an einem Stück bleiben können, auch kürzer als ein Jahr sein