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Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülern* nach Teil II A SMK-ESF-Richtlinie 2014 - 2020, Nr. 01421

Vorhaben, die Schüler dabei unterstützen, den Hauptschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss zu erreichen, werden im Rahmen dieses Förderprogramms finanziell unterstützt. Dabei soll den Schülern in einem realen beruflichen oder berufsnahen Umfeld ein anderer Zugang zum Lernen und Arbeiten eröffnet werden.

Für welche Vorhaben ist eine finanzielle Unterstützung möglich?

Gefördert werden Projekte, die

  • die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Schülern erhöhen, insbesondere durch verbesserte Berufsorientierung
  • die Motivation und Leistungsbereitschaft vorrangig abschlussgefährdeter Hauptschüler erhöhen und die Gefahr verringern, dass sich die Schullaufbahn verzögert

Das können beispielsweise Modellprojekte sein, mit denen Ansätze zur Verbesserung der Schulabschlussquote erprobt und weiterentwickelt werden.

Konditionen

Art der Förderung:
Projektförderung (Anteilfinanzierung)

Laufzeit:
maximal 2 Jahre

Höhe:
bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben

Auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten werden Pauschalen gewährt für

  • Personalkosten
  • Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
  • Verwaltungskosten

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion