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Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls (Mahnbescheid) nach Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gegen einen Schuldner* aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auf einfache und schnelle Weise durchzusetzen.

Zur Beantragung eines europäischen Zahlungsbefehls (vergleichbar mit dem deutschen Mahnbescheid) müssen Sie nicht vor Gericht erscheinen - erhebt der Schuldner keine Einwendungen, bleibt Ihnen eine aufwändigere Klage erspart. Das vereinfachte europäische Mahnverfahren ist in allen EU-Mitgliedstaaten außer in Dänemark möglich.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion