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Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und engmaschig kontrolliert werden. An die Zuverlässigkeit der Veranstalterin oder des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrerinnen und Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.

Ohne die Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Die Landesdirektion prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird während der Veranstaltung kontrolliert.