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Arbeiten, die in das Grundwasser hineinreichen, wie zum Beispiel das Errichten von Brunnen und sonstige Bohrungen bis in das Grundwasser, müssen Sie im Vorfeld bei den zuständigen Behörden anzeigen.

Die Bohrergebnisse haben Sie dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) sowie der zuständigen unteren Wasserbehörde (bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt) und dem Sächsischen Oberbergamt vorzulegen. Das erfolgt am einfachsten über das elektronisch Bohranzeigeverfahren ELBA.SAX.

Ansprechstelle

-> untere Wasserbehörde
-> Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
-> Sächsisches Oberbergamt