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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Heimatpflege/Laienmusik

Über die "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Heimatpflege und Laienmusik" werden Projekte zur Heimatpflege und Heimatkunde (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altes Handwerk und andere Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) gefördert. Gefördert werden ebenso Projekte von Laienchören, -orchestern oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.

Auf diese Art soll die Identifikation sächsischer Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat gestärkt und ehrenamtliches Engagement in den genannten Bereichen gefördert werden.

Konditionen

Art der Förderung:
Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)

Höhe:
50 % der förderfähigen Kosten (in Ausnahmefällen 70 %)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.