Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (RL-Nr. 04990)
Zuwendungszweck ist die Finanzierung der Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen sowie die Instandsetzung und Ausstattung von Kindertagespflegestellen.
Konditionen
Zuwendungsart
Projektförderung
Finanzierungsart
- Festbetragsfinanzierung (Erstempfänger)
- Anteilfinanzierung (Endempfänger)
Form der Zuwendung
Zuschuss
Höchstfördersatz
- Plätze für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindergrippen und Kindertagespflegestellen: 80 Prozent
- Plätze für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindergärten und Horten: 80 Prozent
- Beseitigung von Schäden des August- und Septemberhochwassers 2010: 90 Prozent
Höchstförderbetrag
- Neubau von Kindertageseinrichtungen: EUR 12.300 pro Platz
- Sanierung/Modernisierung von Kindertageseinrichtungen: EUR 9.300 pro Platz
- Ausstattung von Kindertagespflegestellen: EUR 1.000 pro Platz
- Förderung von betrieblich unterstützten Kindertageseinrichtungen: maximal EUR 200.000