Inhalt

Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (RL-Nr. 04990)

Zuwendungszweck ist die Finanzierung der Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen sowie die Instandsetzung und Ausstattung von Kindertagespflegestellen.

Konditionen

Zuwendungsart
Projektförderung

Finanzierungsart

  • Festbetragsfinanzierung (Erstempfänger)
  • Anteilfinanzierung (Endempfänger)

Form der Zuwendung
Zuschuss

Höchstfördersatz

  • Plätze für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindergrippen und Kindertagespflegestellen: 80 Prozent
  • Plätze für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindergärten und Horten: 80 Prozent
  • Beseitigung von Schäden des August- und Septemberhochwassers 2010: 90 Prozent

Höchstförderbetrag

  • Neubau von Kindertageseinrichtungen: EUR 12.300 pro Platz
  • Sanierung/Modernisierung von Kindertageseinrichtungen: EUR 9.300 pro Platz
  • Ausstattung von Kindertagespflegestellen: EUR 1.000 pro Platz
  • Förderung von betrieblich unterstützten Kindertageseinrichtungen: maximal EUR 200.000