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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Inwertsetzung von belasteten Flächen (RL IWB/2015), Nr. 02193

Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union (EU) mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördern investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren sowie zur Sicherung und Stilllegung von Deponien.

Durch die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen wird Umweltgefahren vorgebeugt oder diese werden beseitigt. Die vorgenutzten Flächen können damit wieder in den Flächenkreislauf einbezogen werden, um den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu vermeiden.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Gefördert werden investive Maßnahmen

  • zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und zur Sanierung der durch solche Belastungen verursachten Grundwasserschäden,
  • zur Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Wiedernutzbarkeit der Flächen führen,
  • zur Sicherung und Stilllegung von Deponien in besonders begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL).

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung

Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung

Höhe

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • bei Maßnahmen zur Sicherung und Stilllegung von Deponien: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben (bei herausgehobenem staatlichem Interesse nach Zustimmung des SMEKUL).

Hinweise:

  • Förderungen mit einem Zuwendungsbetrag unter EUR 10.000 sollen nicht gewährt werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.