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Sind Sie Unternehmer oder Inhaber einer Trinkwasserinstallation, so sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage einmal pro Jahr auf Legionellen untersuchen zu lassen, wenn Ihre Trinkwasserinstallation die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt.

Dieser Untersuchungspflicht müssen Sie selbstständig nachkommen. Eine Aufforderung durch das Gesundheitsamt erfolgt dabei nicht. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, den Bestand Ihrer Großanlage beim Gesundheitsamt anzuzeigen.