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Ab sofort möglich: Online-Belehrung gem. §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim erwerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln

Datum: 07.12.2021

Personen, die erstmalig einen erwerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln aufnehmen, müssen sich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) einer Belehrung durch das Amt für Gesundheit und Prävention unterziehen.

Diese Dienstleistung bietet das Amt für Gesundheit und Prävention neben der Präsenzveranstaltung im Landratsamt Vogtlandkreis ab sofort in Kooperation mit dem Technologiezentrum Glehn auch als Online-Belehrung an:

  • Die Online-Belehrungen kann ganz bequem zu Hause oder beispielsweise beim Arbeitgeber absolviert werden.
  • Diese ist in 15 verschiedenen Sprachen verfügbar und kann montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr variabel durchgeführt werden.
  • Benötigt werden dafür entweder einen PC, ein Notebook, ein Tablet, ein Smartphone oder ähnliches mit Webcam oder freigeschalteter Kamera, sowie eine stabile Internetverbindung und ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis.
  • Die Unterweisung im Online-Format dauert ca. 40 Minuten und kostet 37,00 Euro. Die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG steht unmittelbar nach der Online-Belehrung als Download bereit.

Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es unter: https://www.vogtlandkreis.de/Belehrung_IfSG

ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation finden zurzeit keine Präsenzbelehrungen im Landratsamt Vogtlandkreis statt. Nutzen Sie deshalb bitte die Möglichkeit der Online-Belehrung.