Jugendhilfeausschuss befasst sich mit Entwicklung der Erziehungshilfen
Datum: 25.08.2026
Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum standen unter anderem auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. August.
Das Jugendamt informierte über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Vogtlandkreis. Dabei zeigt sich, dass nicht allein die Fallzahlen, sondern vor allem zunehmend komplexe Unterstützungsbedarfe die Arbeit prägen. Psychische Erkrankungen, familiäre Konflikte, schulische Probleme oder soziale Belastungen treten häufig gemeinsam auf und erfordern zunehmend individuelle und spezialisierte Unterstützungsangebote.
Während einzelne Hilfearten unterschiedliche Entwicklungen aufweisen, zeigt sich insgesamt eine zunehmende Ausdifferenzierung der Unterstützungsbedarfe. Hilfen müssen häufiger individuell kombiniert, enger gesteuert und regelmäßig angepasst werden.
Insbesondere intensive und vielschichtige Hilfen nehmen einen bedeutenden Anteil am Leistungsgeschehen ein und stellen erhöhte Anforderungen an die fachliche Steuerung. Neben dem starken Anstieg im Bereich der ambulanten Hilfen ist auch ein Anstieg im Bereich der stationären Leistungen zu verzeichnen.
Gleichzeitig ging die Zahl der Unterbringungen in Pflegefamilien von 271 im Jahr 2023 auf 249 im Jahr 2025 zurück. Der Vogtlandkreis will deshalb präventive und ambulante Angebote weiter stärken, spezialisierte Hilfen für komplexe Falllagen entwickeln und neue Pflegefamilien gewinnen. Grundsatz bleibt „ambulant vor stationär“, sofern dies im Einzelfall dem Wohl des jungen Menschen entspricht.
Die beschriebenen Veränderungen wirken sich unmittelbar auf die finanziellen Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung aus. Neben tariflichen Kostensteigerungen führen steigende Fallzahlen, längere Hilfeverläufe sowie anspruchsvollere Unterstützungsbedarfe zu höheren Aufwendungen. Gleichzeitig steigen die Kosten je Einzelfall, insbesondere im Bereich stationärer Hilfen.
Förderung für Kinder- und Jugendarbeit in Schöneck
Darüber hinaus beschloss der Jugendhilfeausschuss eine Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum. Für eine Leistung der Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII erhält die Gemeinde Schöneck 3.216 Euro. Die Gesamtkosten laut Antrag belaufen sich auf 4.720 Euro, der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 804 Euro.
Der Förderantrag war nicht fristgerecht eingereicht worden. Da noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung standen, konnte der Antrag dennoch berücksichtigt und die Förderung beschlossen werden.
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