Versammlungstag in Plauen insgesamt friedlich verlaufen
Datum: 08.08.2026
Rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Hauptversammlung – Auflagenverstöße führen zu Unterbrechungen des Aufzuges
Die für den heutigen Samstag, 8. August 2026, bei der Versammlungsbehörde des Vogtlandkreises in Plauen angemeldeten Versammlungen sind insgesamt friedlich verlaufen. Rund 10.000 Menschen beteiligten sich an der Hauptversammlung „Projekt M1llion“ sowie dem anschließenden Aufzug. Im Verlauf des Aufzuges kam es aufgrund von Verstößen gegen versammlungsrechtliche Auflagen mehrfach zu Unterbrechungen. Bei den weiteren Versammlungen im Stadtgebiet kamen insgesamt etwa 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen.
Bereits seit den Vormittagsstunden fanden rund um den Albertplatz mehrere Versammlungen statt. Gegen 12:30 Uhr setzte sich der Aufzug der Hauptversammlung in Bewegung. Zu den erteilten Auflagen gehörte unter anderem, die mitgeführten Trommeln lose über den gesamten Aufzug zu verteilen. Damit sollte das im Sächsischen Versammlungsgesetz verankerte Militanzverbot* gewahrt werden.
Da die Trommler wiederholt als geschlossene Gruppe auftraten, kam es bereits auf den ersten Kilometern der Strecke mehrfach zu kurzzeitigen Stopps des Aufzuges. Eine längere Unterbrechung gab es im Bereich des Oberen Bahnhofs. Dort wurden rund 50 Trommler vom übrigen Aufzug räumlich getrennt und durften diesen in dieser Form nicht weiter begleiten.
Der übrige Aufzug hätte anschließend fortgesetzt werden können, verblieb jedoch zunächst vor Ort. Die Trommelgruppe meldete daraufhin eine eigene Spontankundgebung an. Damit konnte sie ihr Versammlungsrecht unabhängig vom ursprünglichen Aufzug wahrnehmen. Beide Versammlungen wurden anschließend räumlich voneinander getrennt fortgeführt.
Abgesehen von den Unterbrechungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der versammlungsrechtlichen Auflagen verlief der Versammlungstag friedlich. Auch bei den weiteren Kundgebungen im Stadtgebiet kam es nach aktuellem Stand zu keinen größeren Zwischenfällen.
*Militanzverbot:
Gemäß § 10 des Sächsischen Versammlungsgesetzes ist es verboten, in einer Art und Weise aufzutreten, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch auf Dritte einschüchternd wirken kann. Insbesondere durch gemeinsames Trommeln im Marschtakt in Verbindung mit einer marschähnlichen Formation kann ein solcher Eindruck entstehen und die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt werden.
Durch die zufällige Verteilung der Trommeln innerhalb des Aufzuges wird verhindert, dass der Eindruck eines geschlossenen militanten Auftretens entsteht. Die entsprechende Auflage stellt gegenüber einem vollständigen Verbot der Verwendung von Trommeln das mildere Mittel dar.