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Verwaltungsleistungen

Datenschutzbeschwerde beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten einreichen

Voraussetzungen

Sie fühlen sich in Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (siehe -> Onlineantrag) beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten ein.
  • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
  • Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
  • Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
  • Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen (empfohlen)

Kosten (Gebühren)

keine

Rechtsgrundlage

  • § 38 und 40 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (StVMDR) - Ernennung der Rundfunkbeauftragten oder des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR und der Datenschutzbeauftragten oder des Datenschutzbeauftragten des MDR
  • § 40 StVMDR - Aufgaben und Befugnisse der Rundfunkdatenschutzbeauftragen oder des Rundfunkdatenschutzbeauftragten

Freigabevermerk

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. 09.02.2026

Weitere Informationen

Fristen

keine