Datenschutzbeschwerde beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten einreichen
Voraussetzungen
Sie fühlen sich in Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (siehe -> Onlineantrag) beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten ein.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
- Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
- Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
- Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen (empfohlen)
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 38 und 40 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (StVMDR) - Ernennung der Rundfunkbeauftragten oder des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR und der Datenschutzbeauftragten oder des Datenschutzbeauftragten des MDR
- § 40 StVMDR - Aufgaben und Befugnisse der Rundfunkdatenschutzbeauftragen oder des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
Freigabevermerk
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. 09.02.2026
Weitere Informationen
- Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz
Mitteldeutscher Rundfunk
Fristen
keine