Personalausweis-PIN ändern
Allgemeine Informationen
Haben Sie Ihre PIN für die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises vergessen oder ist sie in falsche Hände gelangt? Dann können Sie eine neue PIN erhalten.
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Das gilt auch für:
- den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- die Unionsbürgerkarte (eID)
Sie benötigen eine neue PIN, wenn:
- Sie die PIN vergessen oder verlegt haben
- die PIN nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt ist und Sie nicht mehr über die PUK verfügen
- die PIN in die Hände anderer Personen gelangt ist
Wenn Sie noch über Ihre PIN verfügen, aber eine neue Ziffernfolge wünschen, können Sie die PIN beliebig oft mit der entsprechenden Software, zum Beispiel der AusweisApp, ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zweimal Ihre neu gewählte PIN.
Verfahrensablauf
Neusetzung der PIN in der Personalausweisbehörde
Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Behörde und erhalten dort gebührenfrei eine neue PIN.
Neusetzung der PIN am eigenen Computer
Um die PIN selbst zu ändern, benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, für den PV ein Kartenlesegerät, und installieren die kostenlose AusweisApp des Bundes. In der Konfiguration können Sie dann Ihre PIN bearbeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Fristen
Neusetzung der PIN in der Personalausweisbehörde: in der Regel sofort
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 13 Personalausweisgesetz (PAuswG) - Übermittlung von Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort
- § 20 Personalausweisverordnung (PAuswV) - Neusetzung und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis
- § 2 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Freigabevermerk
Vorläufig freigegeben durch: Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Förderales Informationsmanagement - FIM). 19.08.2026
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Weitere Informationen
- Broschüre Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher
- Software: AusweisApp2
Bundesministeriums des Innern