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Verwaltungsleistungen

Vermessung vorhandener Grundstücksgrenzen und Gebäudeeinmessung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen. Ihr Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.

Bei einer Katastervermessung können nicht vorhandene Grenzzeichen angebracht (abgemarkt) und vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage geprüft werden.

Haben Sie ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert, dann besteht für Eigentümer* die Verpflichtung die Gebäudeeinmessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vornehmen zu lassen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Ansprechstelle

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ihrer Wahl (siehe -> Zuständige Stelle). Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung kann Ihnen keine Auskünfte zu Ihrem Anliegen erteilen.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Antragsberechtigt: der Eigentümer des Grundstückes

Verfahrensablauf

  • Als Grundstückseigentümer können Sie einen Antrag auf eine Katastervermessung und Abmarkung sowie weitere Vermessungsleistungen bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen (siehe -> Onlineantrag).
  • Er wird Ihnen den Ablauf der Katastervermessung und Abmarkung sowie den erforderlichen Umfang erläutern und Sie bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens begleiten.

Erforderliche Unterlagen

­keine

Fristen

keine

Kosten (Gebühren)

  • Verfahrenskosten: Berechnung nach Vermessungskostenverordnung (aufwandsabhängig)

Auskunft über die genaue Kostenhöhe zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erteilen Ihnen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 21.11.2025