Inhalt

Straßenverkehrsamt

Wir möchten, dass sich jeder von Ihnen sicher auf den vogtländischen Straßen bewegen kann - ob nun zu Fuß oder mit dem Fahrrad, mit dem Bus, dem eigenen privaten oder gewerblichen Fahrzeug oder mit einemTaxi.

In unserem Amt finden Sie fachliche Unterstützung und Beratung zu:

Verkehrslenkung und -sicherung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Erteilung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen und Erlaubnissen von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum sowie für Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

Straßenbaustellen

Beantragung von Verkehrszeichen

Veranstaltungen auf Straßen

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Ausnahmegenehmigungen nach Straßenverkehrsordnung

Großraum- und Schwerlastverkehr

Gefahrgut auf der Straße

Verkehrssicherheit

Fahrerlaubnisrecht

Öffnungszeiten Fahrerlaubnisrecht

Wir sind Ansprechpartner in allen Fahrerlaubnisangelegenheiten der Bürger mit Hauptwohnsitz im Vogtlandkreis. Möchten Sie eine Fahrerlaubnis erwerben, Fahrgäste befördern, Ihren „alten“ Führerschein umtauschen, benötigen einen Internationalen Führerschein oder haben Sie eine Frage rund um die Fahrerlaubnis, sind unsere Mitarbeiter gerne für Sie da.

Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit überprüft die Fahrerlaubnisbehörde jedoch auch Bewerber und Fahrerlaubnisinhaber, die im Straßenverkehr auffällig wurden. Dazu gehören Fahranfänger, Bürger, die mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sind, Straftäter und andere.

Werden Tatsachen bekannt, die auf Fahreignungsmängel von Betroffenen schließen lassen, (Gesundheitsstörungen, Konsum von Betäubungsmitteln, Alkohol und anderen Substanzen, Fahrauffälligkeiten etc.) muss auch hier die Verkehrsbehörde im Rahmen der Amtsermittlungspflicht tätig werden und ein Überprüfungsverfahren einleiten.

Wurde die Fahrerlaubnis entzogen und möchte der Betroffene wieder am Straßenverkehr teilnehmen, ist auch in diesen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde Vogtlandkreis für das Verwaltungsverfahren zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist zuständig.

Fahrerlaubnisklassen in der Übersicht

Kraftfahrzeugzulassung

Öffnungszeiten  

Sie haben sich ein neues Fahrzeug gekauft und möchten dieses anmelden?

Oder Sie sind in den Vogtlandkreis gezogen und möchten ihr Fahrzeug ummelden? Dann sind Sie hier genau richtig. Nähere Informationen was Sie bei uns erledigen können, finden Sie unter dem Punkt Dienstleistungen.

Internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz)  

Der Dienst i-Kfz steht in unserer Behörde derzeit nicht zur Verfügung. Die Wiederaufnahme des Betriebes ist ab I. Quartal 2025 geplant. Sie können alle Angelegenheiten unter Nutzung unserer Terminreservierung komfortabel ohne Wartezeit erledigen oder ohne Anmeldung das Ticketsystem nutzen (Bearbeitung der Tickets je nach verfügbarer Kapazität). 


Sie können, wenn Sie zum Beispiel über einen Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion und einen Kartenleser verfügen, einzelne Leistungen von zu Hause aus an Ihrem PC oder Ihrem anderen internetfähigen Gerät ohne Gang zur Behörde erledigen. Die Abmeldung eines Fahrzeuges können Sie vornehmen, auch ohne dass Sie sich in dieser Form identifizieren müssen.

Wie das genau funktioniert, ist hier beschrieben: Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr


Ihr Wunschkennzeichen

können Sie im folgenden Link reservieren:

Wunschkennzeichenreservierung

Sie haben Post von der Kraftfahrzeugzulassung bekommen wegen erloschenem Versicherungsschutz, Steuerrückständen, technischer Mängel oder einem Adressänderungsersuchen? Dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung. Sie finden den Kontakt oben rechts im Anschreiben und wir helfen Ihnen gerne weiter!

Haben Sie Fragen zu Fahrzeugtechnik oder Hauptuntersuchung vor Ort, dann finden Sie Unterstützung bei:

Zentrale Bußgeldstelle

Sie sind zu schnell gefahren, haben einen Unfall verursacht oder sollen eine Ordnungswidrigkeit in einem ganz anderen Bereich begangen haben und sind eventuell angezeigt worden?

Wir möchten Ihnen dazu gern einige Hinweise geben.

Ordnungswidrigkeiten sind Handlungen, mit denen gegen Rechtsnormen verstoßen wird. Diese Handlungen können, da sie noch nicht als Strafsache verfolgt werden, mit einer Geldbuße geahndet werden. Zuständig sind meist die Ordnungsämter, auf deren Gebiet die Handlung begangen oder festgestellt wurde. Der Ablauf des Verfahrens richtet sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO). Am häufigsten werden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen; aber Verstöße gegen viele andere Gesetze, Verordnungen oder Satzungen sind ebenfalls ordnungswidrig.

Sie erhalten Post von der Bußgeldstelle - was bedeutet das und wie können Sie sich verhalten?

Verwarnung

Anhörung

Bußgeldbescheid

Unterbrechung der Verjährung

Fahrverbot

(Quelle: www.kba.de)

Terminvereinbarung

 

Ach ja.. und Vorsicht: Wir blitzen auch!