Jugendamt
Das Jugendamt hält Leistungen der Jugendhilfe vor, die bundesgesetzlich geregelt sind.
Im Rahmen der Jugendhilfe unterstützt das Jugendamt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe kommt der Vogtlandkreis im Rahmen der Jugendhilfeplanung auch seiner Planungsverantwortung nach.
Das Leitbild des Jugendamtes orientiert sich an unserem Leitspruch "Mit Wurzeln und Flügeln" für ein unbeschwertes Aufwachsen im Vogtlandkreis. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sozialer Dienst
- Information, Beratung und Vermittlung in weiterführende Angebote von Familien in schwierigen Lebenssituationen
- Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
- Prüfung der Notwendigkeit von erzieherischen Hilfen und gegebenenfalls Entscheidung über geeignete Hilfen/ Erziehungshilfen
- Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Dienstleistungen und weitere Informationen:
Adoption/Pflegekinderdienst/präventiver Kinderschutz
Dienstleistungen und weitere Informationen:
Beistandschaften/ Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Beratung zum Sorgerecht, zu Fragen der Vaterschaft und Unterhaltsangelegenheiten
- Beurkundung der Vaterschaft, Unterhalt und elterlichen Sorge
- Übernahme von Beistandschaften bei der Vaterschaftsfeststellung und Beibringung von Unterhalt
- Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss
Dienstleistungen und weitere Informationen:
Kinder- und Jugendschutz/ Jugendarbeit
- Jugendarbeit/ Jugendverbandsarbeit (Begleitung von Einrichtungen/Projekten)
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Beratung für Eltern und Institutionen, Projektarbeit, Prävention)
- Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe (Projektbegleitung und -entwicklung, Fortbildungsangebote)
- Koordinierung/ Konzeptentwicklung/ Förderung Schulsozialarbeit
- Familienförderung/ -bildung
- Beratung freier Träger, Kommunen, Vereine, Jugendgruppen zu Förderrichtlinien, Fachkriterien und so weiter
- Verfahren zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
Richtlinien Förderung Jugendarbeit, Freier Träger, Kommunen, Ferienfreizeiten
Jugendberufsagentur
Jugendhilfe im Strafverfahren
- Beratung und Begleitung für straffällig gewordene Jugendliche und deren Eltern bei Jugendgerichtsverfahren (Jugendhilfe im Strafverfahren)
- Ambulante Maßnahmen Jugendgerichtshilfe
Trennung-Umgang-Scheidung
- Beratung bei Trennung, Scheidung und zu Sorge-/Umgangsregelungen
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Dieser Bereich ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
- Berechnung und Bewilligung von Elternbeiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung, Hort oder Tagespflegestelle
- Bearbeitung, Berechnung und Bewilligung von Differenzbeträgen/Geschwisterermäßigung nach Antragsstellung der Eltern
- Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
- Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
- Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen
- Geltendmachung von Ansprüchen des öffentlichen Jugendhilfeträgers gegenüber Kostenbeitragspflichtigen, anderen Sozialleistungsträgern sowie für Pflegekinder
- Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen
- Finanzierung Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Fachberatung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege
- fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie deren kommunale, freie und private Träger
- Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren
- Investionsförderung Landes-/Bundesförderprogramme
- Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
- Fort-/Weiterbildung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
- Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung Sachsen/Vogtlandkreis
Regionales Fortbildungsprogramm Jugendhilfe
Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung Sachsen/Vogtlandkreis
Mit dem Landesprogramm überführt der Freistaat Sachsen das Mitte 2023 beendete bisherige Bundesprogramm "Sprach-Kitas: weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" in landesweite Strukturen und sichert den Kindertageseinrichtungen und den pädagiogischen Fachkräften weitere Unterstützungsmöglichkeiten im Handlungsfeld der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung sowie der Gesundheitsbildung zu.
Der Vogtlandkreis war einer der ersten Landkreise, welcher die Teilnahme am Landesprogramm beantragte und mit seiner Umsetzung begann.
Projektbeschreibung (Zusammenfassung)
Vier Sprachmentorinnen und ein Sprachmentor werden in der Programmlaufzeit bis zum 30.06.2025 in der Region die pädagogischen Fachkräfte in Kitas, Horten und Tagespflegestellen dabei unterstützen, die sprachliche Bildung der Kinder zu stärken. Ihre Aufgabe wird unter anderem sein, den individuellen Unterstützungsbedarf der Einrichtungen zu ermitteln, fachliche Beratung anzubieten, Fortbildungen zu vermitteln und die Einrichtungen untereinander zu vernetzen, um Modelle guter Praxis in die Breite zu bringen. Die Sprachmentoren sind an das Jugendamt angebunden und arbeiten eng mit der Fachberatung Kindertagesbetreuung sowie mit der überregionalen Koordinierungsstelle des Landesprogramms zusammen. Diese begleitet und unterstützt mit der Projektleitung und vier Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren die in den jeweiligen Landkreisen ansässigen Sprachmentorinnen und -mentoren fachlich und inhaltlich. Sie versteht sich als wichtige Schnittstelle zwischen allen programmrelevanten Akteurinnen und Akteuren und befindet sich in Trägerschaft der Sächsischen Landesvereinignung für Gesundheitsförderung (SLfG) sowie des Zentrums für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gGmbH (ZFWB).
Entgegen des ausgelaufenen Bundesprogramms können erstmalig alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Vogtlandkreis vom Landesprogramm und seinem vielfältigen Angebotsportfolio flächendeckend profitieren.
Zeitraum
Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025
Finanzierung
Das Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung Sachsen ist Bestandteil der im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossene Maßnahmen und wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Ausblick
Die Sächsische Staatsregierung macht sich auf Bundesebene dafür stark, dass der mit dem Landesprogramm begonnene Weg im neuen Bundesgesetz Berücksichtigung findet und eine Verstetigung der jetzt aufgebauten Strukturen erfolgt. (https://www.bildung.sachsen.de)
Projektpartner / Fördermittelgeber
- Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG)
- Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gGmbH (ZFWB)
- Landratsamt Vogtlandkreis
Sonstiges
Quellen/ Verlinkungen zum Landesprogramm:
slfg.de/landesprogramm-sprachliche-bildung/
REVOSax Landesrecht Sachsen - Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung - RL KiTa-QuTVerb
Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis