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Das Landratsamt Vogtlandkreis gewährt - im Zuge der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben - zweckgebundene Zuwendungen an Stellen außerhalb der Landkreisverwaltung. Förderfähig sind insbesondere Auszahlungen für soziale, kulturelle, sportliche, sowie gesundheitliche Maßnahmen und Vorhaben im Rahmen von Projekten. Zuwendungen können nur auf Antrag und nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung durch das Landratsamt Vogtlandkreis, insbesondere zum Zuwendungszweck und -empfängerkreis sowie Antrags-, Bewilligungs-, Auszahlungs- und Nachweisverfahren sind in den spezifischen Fachförderrichtlinien konkretisiert. Der nachfolgende Fördermittelfinder auf dieser Seite unterstützt Sie bei der Suche nach der für Ihr Vorhaben passenden Fachförderrichtlinie und gibt Ihnen eine erste Übersicht über die wichtigsten Rahmenbedingungen.
Stabsstelle Bürgerservice & Beschwerdemanagement - Fördermittelmanagement
Postplatz 5 08523 Plauen
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